RegLa - Anlage 1d - UAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): 1. Eigenerklärung, des Bieters, dass er eine Fachwerkstatt für Nutzfahrzeuge ist und gesetzliche Prüfungen (DGUV) sowie Instandsetzung nach Herstellervorgaben an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten im Hinblick auf die ausgeschriebenen Versorgungsnummern durchführen darf. Der entsprechende Befähigungsnachweis zur Durchführung der DGUV-Prüfungen ist vorzulegen.
2. Eigenerklärung, des Bieters dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragsnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder Hersteller).
3. Eigenerklärung des Bieters, dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist.
4. Eigenerklärung, des Bieters dass alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz sind und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüf-mittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bewerber berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten.
5. Eigenerklärung, des Bieters dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt.
6. Eigenerklärung, dass der Bewerber über den Besitz und die Anwendung eines bestehendes Qualitätsmanagementsystems. Das Zertifikat ist nachzuweisen.
oder
Wenn kein Zertifikat über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist, dann gilt nachfolgende Verpflichtung:
dass sich der Bewerber zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden geforderten Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale
(die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen) verpflichtet :
SIEHE HIERZU KRITERIENKATALOG IN: RegLa - Anlage 1c
7. Eigenerklärung, des Bieters, dass er sich verpflichtet, im Rahmen der Leistungserbringung Schweißarbeiten nach DIN EN ISO 3834-2 (Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen in Werkstätten und auf Baustellen) an den Fahrzeugen durchzuführen. Die Betriebsstätte, in der die schweißtechnischen Tätigkeiten erfolgt, hat den Nachweis einer entsprechenden Zertifizierung zu erbringen. Ein höherwertiges Zertifikat nach DIN 2303 wird akzeptiert. Werden schweißtechnische Notwendigkeiten für die ordnungsgemäße Leistungserbringung festgestellt, sind diese umgehend der HIL GmbH anzuzeigen (Erstellung KVA). Die Durchführung bedarf einer gesonderten Beauftragung.