1. Eigenerklärung darüber, dass keine Untervergaben an Firmen mit Sitz oder mit Standort in einem der im Anhang 1 zum Teilnahmeantrag beigefügten Staatenliste der ausgeschlossenen Staaten mit der Durchführung der zu erbringenden Leistungen beauftragt werden.
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten verhängt worden sind, die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen.
4. Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022