BG_1485_EU/24 - Werksinstandsetzung von Getriebe, Verteiler des Systems TPz Fuchs
VO: VSVgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
27.09.2024
18.10.2024
17.10.2024 17:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
992-80013-14
Josef-Wirmer-Straße 2-8
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vergabe@hilgmbh.de
+49 228-4463-2237

Angaben zum Auftraggeber

Auftraggeber (keine Behörde) aus dem Bereich Verteidigung und Sicherheit
Verteidigung
---
---

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
992-80013-14
Josef-Wirmer-Straße 2-8
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vergabe@hilgmbh.de
+49 228-4463-2237
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftrag umfasst die Werksinstandsetzung von Getriebe, Verteiler des Systems TPz Fuchs.

Die Bieter müssen im Rahmen der Angebotsabgabe berücksichtigen, dass die Angaben zu den jeweiligen
Fachlosen lediglich aus den Vergangenheitswerten abgeleitete Schätzbedarfe sind sowie einen gegebenenfalls auftretenden Mehrbedarf (Sicherheitszuschlag) enthalten. Die tatsächlichen während
der Vertragslaufzeit erfolgenden Beauftragungen können hinsichtlich der in einem Fachlos enthaltenen
Bedarfsmengen der jeweiligen Versorgungsnummern abweichen.
Die Obergrenze für den jeweiligen Auftrag bildet in jedem Fall die in dem betreffenden Fachlos zusammengefasste Gesamtmenge (Schätzbedarf + Sicherheitszuschlag).
Eine Verpflichtung des AG, Einzelaufträge zu erteilen, wird durch diesen Vertrag nicht begründet.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2027.
Wenn der bestehende Vertrag zwischen der HIL GmbH und der Bundeswehr, egal aus welchem Rechtsgrund
endet, kann die Rahmenvereinbarung durch ein Sonderkündigungsrecht beendet werden.
Des Weiteren behält sich der Auftraggeber eine optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2028 vor.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

System, Versorgungs Nr., Versorgungsartikelbezeichnung, Schätzbedarf, Sicherheitszuschlag:
Transportpanzer 1 FUCHS, 2520-12-169-9809, GETRIEBE, VERTEILER, 40, 4
Transportpanzer 1 FUCHS, 2520-12-303-3583, GETRIEBE, VERTEILER, 120, 12

Schätzbedarf: 160
Ausschreibungsmenge gesamt (inkl. Sicherheitszuschlag): 176

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2025
31.12.2027

Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2027. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2028.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
Deutschland
DEA22

Werk des Auftragnehmers

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Vergabe von Unteraufträgen

Bedingungen für die Vergabe von Unteraufträgen

Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben

Informationen die im Angebot anzugeben sind

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Selbstständige

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

EUR

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.hilgmbh.de/VMPSatellite/notice/CXT6YYDY1PTBMRRL

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die
Teilnahmeunterlagen können dort nach einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen
werden.
Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem
vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der
Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

---

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes des Bewerbers (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.
Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben.

2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.
Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer 10.000,- EUR (näheres unter "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

1.
Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgender
Nachweis durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:
- Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft

2.
Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r
Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:

- Vorlage (Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft

oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem von einer akkreditierten Gesellschaft vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie
- Reinigen
- Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.)
- Sandstrahlen
- Verpacken
- Konservieren
- Speditionsleistungen / Transportleistungen
- Sattlerarbeiten (Planen)
durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung:

Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale
(die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen):
- Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten.
- Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette).
- Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen.
- Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können).
- Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten Personen zur Verfügung stehen.
- Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden.
- Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen.
- Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau).
- Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden.
- Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird.
- Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist.
- Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden.
- Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein.
- Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein.
- Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme).
- Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung).
- Der Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ
das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden
die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu geben
die für die Beurteilung, Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung gemäß den vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kann
die zur Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen
Ausfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

1. Eigenerklärung des Bewerbers / Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen.

2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen.

3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bewerber die Einhaltung dieser Pflichten nach.

4. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach
dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden.

5. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bewerber selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen.

6. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.

7. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises durch den Bewerber / Unterauftragnehmer.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende
Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber / Unterauftragnehmer bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:
Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss
abgegeben werden:
1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten
Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft
keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf.
Versorgungsnummern benennen)
1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten
Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich
durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich
durchgeführte Probeinstandsetzung gelten:
- eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder
- eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder
- ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber /
dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw
(ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über
das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation
In dem Nachweis muss die ausgeschriebene
Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein.

Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben
werden:

2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene
Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4
vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer
Bedarfsinstandsetzung geeignet ist.
Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen
Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte
Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer
oder Dritter nicht beeinträchtigt ist.
Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der
Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf.

3. dass die zur Instandsetzung in der
Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge,
Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen.

4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen,
die zur Durchführung der Instandsetzung
gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind.
Dies können u.a. sein:
- Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben
- Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie
-VG-Normen
- ggf. weitere.

5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr
bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der
Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend
Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen
Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des
Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden.

6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie
AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.

Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.

Rechtsform des Bieters

Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen
Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann
durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die
Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist
alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem
Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung

1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht
(dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des
Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer)

2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem)
besteht

3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht,

4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Mengenlos 1 2520-12-169-9809
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 29 Stück.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Mengenlos 2 2520-12-169-9809
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 15 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Mengenlos 1 2520-12-303-3583
3

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 88 Stück.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Mengenlos 2 2520-12-303-3583
4

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 44 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge