1. Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft im Sinne der in Verkehrsbringung für die in diese Verfahren ausgeschrie-benen Systeme (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen).
oder
Eigenerklärung des Bieters, dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen.
oder
Eigenerklärung des Bieters, dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen).
2. Eigenerklärung des Bieters, dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung der Instandhaltung zur Herstellung der Einsatzbereitschaft und Verkehrssicherheit (Bundeswehr Zustandscode E0/V0) geeignet ist.
3. Eigenerklärung, dass das für die Instandsetzung eingesetztes Personal über eine durchgeführte Schulung durch den Hersteller zu den in der Ausschreibung genannten Systeme (Fahrzeug und geschützte Kabine) verfügt.
4. Eigenerklärung des Bieters, dass er die zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel besitzt. Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten.
5. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung gesetzlich vorgeschrieben sind, besitzt.
6. Eigenerklärung des Bieters, dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragsnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder Hersteller).
Dies beinhaltet auch die Vorschriften für Winden (sofern vorhanden), Zurrmittel und Blitzschutzprüfungen nach DGUV und VDE.
7. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleistet wird, die aufgeführten Fahrzeugen im jeweiligen Regionallos (gem. Anlage 1. Anhang A) mit einer oder mehrerer Betriebsstätten innerhalb einer Wegstrecke von maximal 150 km Entfernung zum Haltertruppenteil abdeckt.
Hinweise:
- In der Angebotsphase wird die Entfernung der Betriebsstätten zum Haltertruppenteil gestaffelt bewertet. Je kürzer die Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil, desto mehr Punkte erhält der Bieter im Rahmen der Angebotsauswertung.
- Lediglich die angegebenen und qualifizierten Betriebsstätten werden bei der Angebotsauswertung und Auftragsdurchführung berücksichtigt.
- Die Entfernung (Wegstrecke) vom Haltertruppenteil bis zur Betriebsstätte ist mit dem Routenplaner Google Maps zu ermitteln. Gemeint ist die, für die im Anhang A geschilderten Fahrzeuge, nach StVo zugelassene Wegstrecke.
8. Eigenerklärung des Bieters, dass das eingesetzte Personal eine gültige Fahrerlaubnis für die Gewichtsklasse sowie eine Einweisung auf das Fahrzeug besitzt.
9. Eigenerklärung des Bieters, dass er die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie
AQAP 2131:2017 uneingeschränkt einhalten und anwenden wird.
10. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form.
11. Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers ( zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden.
Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 10 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.