1. Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme.
oder
Eigenerklärung des Bieters, dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Instandsetzungsrahmenvertrag, Qualifikationsnachweis Probeinstandsetzung etc.) ist vorzulegen.
oder
Eigenerklärung des Bieters, dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen).
2. Eigenerklärung des Bieters, dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung der Instandhaltung zur Herstellung der Einsatzbereitschaft und Verkehrssicherheit (Bundeswehr Zustandscode E0/V0) geeignet ist.
3. Eigenerklärung des Bieters, dass er die zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel besitzt.
4. Eigenerklärung des Bieters, dass er die zur Instandhaltung erforderliche Diagnosesystem des Herstellers inkl. der erforderlichen Li-zenzen für die ausgeschriebenen Systeme besitzt.
5. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung gesetzlich vorgeschrieben sind, besitzt.
6. Eigenerklärung des Bieters über eine gültige Zertifizierung nach der DIN 2302- oder DIN EN ISO 6906-Zertiffizierung (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen).
7. Eigenerklärung des Bieters, dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller).
8. Eigenerklärung des Bieters, dass ein Hol- und Bringservice für die Systeme / Geräte angeboten werden kann.
9. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleistet wird, die aufgeführte Mindestanzahl an Fahrzeugen im jeweiligen Regionallos (gem. Anlage 1. Anhang A) ) mit einer oder mehrerer Betriebsstätten innerhalb einer Wegstrecke von maximal 50 km Entfernung zum Haltertruppenteil abzudecken.
Über die Mindestanzahl der Fahrzeuge hinaus, können weitere Betriebsstätten für die Leistungserbringung bis max. 100 km benannt werden.
Hinweise:
- In der Angebotsphase wird die Entfernung der Betriebsstätten zum Haltertruppenteil gestaffelt bewertet. Je kürzer die Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil, desto mehr Punkte erhält der Bieter im Rahmen der Angebotsauswertung
- Lediglich die angegebenen und qualifizierten Betriebsstätten werden bei der Angebotsauswertung und Auftragsdurchführung berücksichtigt.
- Die Abdeckung ist für das jeweilige Los/Teillos in der Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme zu befüllen und für jeden Unterauftragnehmer eine Anlage 1d - UAN einzureichen.
- Die Entfernung (Wegstrecke) vom Haltertruppenteil bis zur Betriebsstätte ist mit dem Routenplaner Google Maps zu ermitteln. Gemeint ist die, für die im Anhang A geschilderten Fahrzeuge, nach StVo zugelassene Wegstrecke.
10. Eigenerklärung des Bieters, dass die vorgesehenen Fahrzeugführer eine, für das jeweilige Fahrzeug, gültige Fahrerlaubnis besitzen.
11. Eigenerklärung des Bieters, dass er die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie
AQAP 2131:2017 uneingeschränkt einhalten und anwenden wird.
12. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form.
13. Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers ( zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden.
Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 12 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.