1.
Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgender
Nachweis durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:
- Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft
2.
Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r
Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:
- Vorlage (Kopie) eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft
oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem von einer akkreditierten Gesellschaft vorhanden ist und die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie
- Reinigen
- Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.)
- Sandstrahlen
- Verpacken
- Konservieren
- Speditionsleistungen / Transportleistungen
- Sattlerarbeiten (Planen)
durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung:
Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale
(die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen):
- Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten.
- Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette).
- Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen.
- Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können).
- Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten Personen zur Verfügung stehen.
- Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden.
- Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen.
- Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau).
- Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden.
- Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird.
- Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist.
- Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden.
- Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein.
- Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein.
- Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme).
- Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung).
- Der Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ
das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden
die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu geben
die für die Beurteilung, Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung gemäß den vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kann
die zur Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen
Ausfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung zu stellen.