Der Bieter erklärt sich bereit, eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes vorzulegen, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
Der Bieter weist dem Auftraggeber durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungspolice/Haftpflichtversicherungsbestätigung, eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EURO pro Schadensfall zu haben. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz mindestens bis zum Ende sämtlicher Beziehungen aus diesem Vertrag im Schadensfall aufrechterhalten. Die jeweils aktuelle Versicherungspolice ist dem Auftraggeber nachzuweisen. Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften weisen wir für jedes Mitglied eine solche Versicherung nach.
Zusätzlich zur Eigenerklärung wird der Nachweis einer gültigen Versicherungspolice (nicht älter als 6 Monate) gefordert.