1. Eigenerklärung der Herstellereigenschaft für die ausgeschriebenen Systeme,
oder
Eigenerklärung einer Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme durch eine erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung, behördliche Stelle oder den Hersteller. Der entsprechende Nachweis (z.B. IRV BAAINBw, Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch Logistische Steuerstelle, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen,
2. Eigenerklärung, dass das für die Instandsetzungsdurchführung vorgesehene Personal eine qualifizierte Berufserfahrung von mindestens vier Jahren in der Werksinstandsetzung von Systemen besitzt.
3. Eigenerklärung, dass eine aktuelle gerätebezogene Instandsetzungsdokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Hauptinstandsetzung (IHS 4) zur Herstellung der Zustandskodes E0 und V0 (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) vorliegt. Diese Erklärung schließt die Dokumentation für die selbst instand zu setzenden Baugruppen mit ein.
4. Eigenerklärung, dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungsstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel vorhanden sind.
5. Eigenerklärung, dass ein rechtskonformer Zugang auf aktuelle benötigte technische Dokumentationen vorhanden ist.
6. Eigenerklärung des Bieters über eine gültige Zertifizierung nach der DIN 2302- oder DIN EN ISO 9606-Zertifizierung, die, wenn erforderlich (Panzerungsfunktion), neben dem Q2- auch den Q3-Anteil beinhaltet.
7. Eigenerklärung zum Besitz aller sonstiger erforderlicher Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie).
8. Eigenerklärung, dass gewährleistet wird, dass die gewechselten Baugruppen sich auf aktuellem K-Stand des Systemherstellers befinden.
9. Eigenerklärung, dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden.
10. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft).
11. Eigenerklärung, dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, AQAP 2131:2017 eingehalten und angewendet werden.
Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 11 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.