1. Eigenerklärung, dass der Bewerber als Hersteller grundsätzlich für Instandsetzungsarbeiten an den ausgeschriebenen Versorgungsnummern geeignet ist. Für den Fall, dass keine Herstellereigenschaft vorliegt, muss eine Zertifizierung zur Instandhaltung der Versorgungsnummern durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt sein. Das entsprechende Zertifikat (z.B. IRV BAAINBw, Qualifikationsnachweis BAAINBw/HIL GmbH, etc.) ist vorzulegen.
2. Eigenerklärung, dass der Bewerber zur Auftragserbringung ausschließlich Personal einsetzt, das durch den Hersteller, durch das AusbZ TLS der Bundeswehr in Aachen oder durch firmeninterne Weiterbildung am EAGLE ausgebildet wurde. Die entsprechenden Zertifikate sind für mindestens 6 Mitarbeiter vorzulegen. Im Falle der firmeninternen Weiterbildung muss der Bewerber den Nachweis erbringen, dass er 20 Aufträge zur Werksinstandsetzung am EAGLE erfolgreich durchgeführt hat.
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber alle systembezogenen Sonderwerkzeuge und Prüfausstattungen im für die Leistungserbringung IHS 2/3 erforderlichen Zustand (einschließlich gültiger Kalibrierung) und Umfang im Besitz hat und auf Anforderung seine Mitarbeiter mit diesen ausstattet, wenn dies im Rahmen der Angebotsaufforderung gefordert ist.
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber die notwendigen systembezogenen technischen Unterlagen im für die Leistungserbringung IHS 2/3 erforderlichen Umfang im Besitz hat und auf Anforderung seine Mitarbeiter mit diesen ausstattet und dass diese Dokumente (nachweisbar) auf dem aktuellen Stand sind (gelenkte Dokumente), wenn dies im Rahmen der Angebotsaufforderung gefordert ist.
5. Eigenerklärung, dass der Bewerber das systembezogene notwendige EDV-Equipment (Hard- u. Software incl. Adaptionen) im Besitz hat, um die im Zuge der Leistungserbringung IHS 2/3 notwendigen Softwareupdates/-upgrades durchführen zu können, und auf Anforderung seine Mitarbeiter mit diesem ausstattet, wenn dies im Rahmen der Angebotsaufforderung gefordert ist.
6. Eigenerklärung zum Vorliegen eines Nachweises einer durchgeführten gültigen Schweißzertifizierung nach DIN 2303, die wenn erforderlich (Panzerungsfunktion) neben dem Q2- auch den Q3-Anteil in der Zertifizierung beinhaltet, sowie Eigener-klärung, dass der Bewerber das für die nachgewiesenen Schweißzertifikate notwendige Equipment im Besitz hat und auf Anforderung seine Mitarbeiter damit ausstattet.
7. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er das erforderliche Fachpersonal zur Durchführung der gemäß den berufsgenossenschaftlichen erforderlichen Prüfungen (z. B. systembezogene UVV-Prüfungen, bei Bedarf auch Anteil Krane) auf Anforderung zur Verfügung stellt.
8. Vorlage eines aktuellen Zertifikats DIN EN ISO 9001:2015 oder ein Zertifikat in vergleichbarer oder höherwertiger Form.
9. Eigenerklärung zur uneingeschränkten Einhaltung und Anwendung der geforderten NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für Endprüfungen und Test, AQAP 2131:2017 im Bereich der Flächeninstandsetzung.
Diese Kriterien gelten auch für die technische Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können); allerdings nur im Hinblick auf den jeweiligen Leistungsanteil des Unterauftragnhmers.
Die Bedingungen für den Einzelauftrag werden in den Ausschreibungsunterlagen des jeweiligen Miniwettbewerbes konkretisiert, insbesondere im Hinblick auf die für die jeweiligen Jahresbedarfe notwendige Personalkapazität und -qualifizierung sowie eventuell geforderte Beistellleistungen, wie z. B. Sonderwerkzeug oder technischer Dokumentation. Die Vergabestelle darf das Angebot eines Unternehmens ausschließen, das nicht die jeweils geforderte Anzahl von Mitarbeitern mit der geforderten Qualifizierung bereitstellen oder der Forderung der Beistellung nicht nachkommen kann.