IU - Anlage 2b Teilnahmeantrag technischer Teil (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 2.1 Eigenerklärung dass der Bewerber die Herstellereigenschaft für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte auf Versorgungsnummer-/NIIN-/Materialnummer-Ebene besitzt ODER die Fähigkeit zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte auf Versorgungsnummer-/NIIN-/Materialnummer-Ebene durch eine erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung, eine Zertifizierung durch den Hersteller oder durch Aufträge einer behördlichen Stelle oder der HIL GmbH nachweisen kann. Der entsprechende Nachweis (z.B. IRV BAAINBw, Verträge/Beauftragungen durch Logistische Steuerstellen, HIL-Rahmenvertrag) ist vorzulegen.
2.2. Eigenerklärung, dass der Bewerber eine gültige Zertifizierung nach TL A 0023 besitzt.
2.3 Eigenerklärung, dass der Bewerber über die für die entsprechenden Arbeiten benötigten MCH Rechner verfügt und sein Personal damit ausstatten wird.
2.4 Eigenerklärung über das Vorhandensein der nachstehend aufgeführten Monteure für die Dauer der Vertragslaufzeit:
a) IH-Personal (Grundqualifikation)
- Qualifikation Systeminstandsetzer SysTec I, - Fahrgestell: Basismodul KfzPzInst SysT I sowie KOA- SysT I KfzPzInst SPz Puma (S0, VJTF, FsPz, S1 NRM, S1L2) - Waffe: KOA-SysT I WaInst SPz Puma (S0, VJTF, FsPz, S1 NRM, S1L2)
b) Befunder (Bediener-/Befunderqualfiktion)
- Qualifikation Systeminstandsetzer SysTec II - Fahrgestell: SysT II KfzPzInst SPz PUMA (S0, VJTF, FsPz, S1 NRM, S1L2) - Waffe: SysT II WaInst SPz PUMA (S0, VJTF, FsPz, S1 NRM, S1L2)
Befähigung von Ein- und Ausgangsprüfungen, die erforderliche Fahrberechtigung für alle Varianten SPz PUMA (KfGA Klasse F) muss vorhanden sein
c) Qualifikation für Arbeiten an HV Anlagen Stufe 3
d) Befähigung zur Durchführung von Rissprüfungen (Farbeindringverfahren, Ultraschall, und vergleichbar) vor und nach durchzuführenden Schweißarbeiten, Qualifikation Stufe 2 DIN EN ISO 9712
e) Schweißerqualifikation nach DIN 2303 Stufe Q3
f) Systemspezifische Qualifikationen gem. Anl. 1, Anh. E
Diese Forderungen gelten jeweils im Hinblick auf die ausgeschriebenen MPO/Versorgungsnummern. Die Qualifikationen müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gültigkeit haben.
2.5 Eigenerklärung, dass der Bewerber die nachstehend aufgeführten Monteure für die Dauer der Vertragslaufzeit bereitstellt:
Los 1:
?? 50 Monteure mit Grundqualifikation
?? 25 Monteure mit Bediener-/Befunderqualifikation
?? 1 Monteur mit Schweißerqualifikation
Los 2:
?? 50 Monteure mit Grundqualifikation
?? 25 Monteure mit Bediener-/Befunderqualifikation
?? 1 Monteur mit Schweißerqualifikation
2.6. Eigenerklärung, dass der Bewerber alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel einsetzen wird. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bewerber berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten.
2.7. Eigenerklärung, dass der Bewerber den rechtskonformen Zugriff auf die IETD TR 2350-105-18 besitzt und auf Anforderung seine Mitarbeiter mit diesen ausstattet, und dass diese Dokumente (nachweisbar) auf dem aktuellen Stand sind (gelenkte Dokumente).
2.8. Eigenerklärung, dass der Bewerber die systembezogenen notwendigen Programmier- und Diagnosegeräte incl. Software und Adaptionen im Besitz hat, um die im Zuge der Leistungserbringung IHS 2/3 notwendigen Softwareupdates/-upgrades durchführen zu können und dass er auf Anforderung seine Mitarbeiter mit diesen ausstattet.
2.9 Eigenerklärung, dass der Bewerber gem. den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut.
2.10. Eigenerklärung, dass der Bewerber einen Nachweises einer durchgeführten gültigen Schweißzertifizierung nach DIN 2303 besitzt (oder gleichwertig), die, wenn erforderlich (Panzerungsfunktion), neben dem Q2- auch den Q3-Anteil in der Zertifizierung beinhaltet. Er hat das für die nachgewiesenen Schweißzertifikate notwendige Equipment im Besitz und wird auf Anforderung seine Mitarbeiter damit ausstatten.
2.11. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er das erforderliche Fachpersonal zur Durchführung der gem. den berufsgenossenschaftlichen erforderlichen Prüfungen (z.B. systembezogene UVV-Prüfungen gem. der aktuell gültigen Normen, sicherheitstechnische Prüfungen etc.) auf Anforderung zur Verfügung stellt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Bewerbers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller).
2.12 Eigenerklärung, dass der Bewerber alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten beinhalteten Einbauten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gem. den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie) besitzt.
2.13.Eigenerklärung zur uneingeschränkten Einhaltung und Anwendung der geforderten NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für Endprüfungen und Test, AQAP 2131:2017 im Bereich der Flächeninstandsetzung.