Der Auftrag umfasst die Lieferung von verschiedenen Standardschläuchen für diverse Systeme. Jede Versorgungsnummer ergibt sich für ein eigenes Los. Es handelt sich um 39 einzelne Lose. Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose. Der Auftraggeber behält sich vor Aufträge über ein oder mehrere Lose zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor den Zuschlag auf Erstangebote (Indikative Angebote) zu erteilen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.07.2026 und endet am 30.06.2028. Wenn der bestehende Vertrag zwischen der HIL GmbH und der Bundeswehr, egal aus welchem Rechtsgrund endet, kann die Rahmenvereinbarung durch ein Sonderkündigungsrecht beendet werden. Gesamtmenge bzw. - umfang Versorgungs-/ sogenannte HIL-Nummer, Versorgungsartikelbezeichnung, Vorhaben (wenn vorhanden) und Ausschreibungsmenge siehe Teilnahmeunterlagen -> Sonstiges -> "Beschreibung_Lose"
höchstens weitere zwei Jahre ausgehend vom Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit
Aufsteigend (niedrigster wert = bester Wert)
Just-in-Time-Lieferfähigkeit und / oder Lagerhaltung max. 2 Monate vor Abruf
Kennzeichnung: Herstell- und Mindesthaltbarkeitsdatum
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. DieTeilnahmeunterlagen können dort nach einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen werden.Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden.Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen. Elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten: https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter Elektronischer Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen: https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
siehe Teilnahmeunterlagen -> Sonstiges -> "Beschreibung_Lose"