Die HIL GmbH schreibt einen Rahmenvertrag für arbeitsmedizinische Betreuung für die Niederlassungen und deren Stützpunkte, sowie den Werken Darmstadt und Doberlug-Kirchhain aus.
Ziel ist es, die Gesamtbetreuung und die Vorsorgeuntersuchungen für einen Zeitraum von 3 Jahren plus Option für ein weiteres Jahr sicherzustellen. Dafür benötigt die HIL GmbH einen Dienstleister für arbeitsmedizinische Betreuung für die Niederlassungen und deren Stützpunkte, sowie den Werken Darmstadt und Doberlug-Kirchhain
Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.12.2027. Laufzeitende der Optionsauslösung 31.03.2029
HIL Werke Darmstadt und Doberlug-Kirchhain, Niederlassungen und Stützpunkte der HIL GmbH
Die Leistungserbringung erstreckt sich über das komplette Bundesgebiet, nur die Abrechnungsadresse ist die Zentrale in Bonn.
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
siehe Anschreiben und Leistungsbeschreibung
Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
1. Eigenerklärung zur Anerkenntnis des Inhalts des "Supplier Code of Conduct"2. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflicht nach.3. Eigenerklärung darüber, das eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einem Versicherungsschutz in Höhe von 5.000.000,00 EUR haben und mit den Teilnahmebedingungen einreichen.
1. Eigenerklärung darüber, dass keine Untervergaben an Firmen mit Sitz oder mit Standort in einem der im Anhang 1 zum Teilnahmeantrag beigefügten Staatenliste der ausgeschlossenen Staaten mit der Durchführung der zu erbringenden Leistungen beauftragt werden.
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten verhängt worden sind, die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen.
4. Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
Eigenerklärung und Kopie des Nachweises über die arbeitsmedizinische Fachkunde, sowie die Versicherungspolice ist mit den Teilnahmebedingungen einzureichen.
1. Eigenerklärung darüber, das Sie zur kaufmännischen und arbeitsmedizinische Abwicklung des Auftrags nur Personal vorsehen, dessen Staatsangehörigkeit nicht der Staatenliste (siehe Anlage 11) unterliegt.2. Eigenerklärung darüber, das Sie im Rahmen der Kommunikation, Betreuung und Untersuchungen mit dem Auftraggeber nur Personal vorsehen, welches die Deutsche Sprache (Level C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, GER) in Wort und Schrift beherrschen.
Siehe Vergabeunterlagen
Einzureichende Unterlagen:- Anlage 3 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Anhang 1 zu Anlage 3 Standortliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Anlage 6 Teilnahmebedingungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Anlage 7 Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): sofern Unterauftragnehmer vorhanden sind- Anlage 4 Betriebsordnung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Diese Anlage ist nur zu Unterschreiben- Anlage 8 Vertragszustimmung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Diese Anlage ist nur zu Unterzeichnen- Nachweise Anlage 17 (mit dem Angebot vorzulegen): Hier sind zusätzliche Dokumente des Auftragnehmer einzufügen.