Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende
Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber / Unterauftragnehmer bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:
Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss
abgegeben werden:
1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten
Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft
keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf.
Versorgungsnummern benennen)
1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten
Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich
durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich
durchgeführte Probeinstandsetzung gelten:
- eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder
- eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder
- ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber /
dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw
(ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über
das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation
In dem Nachweis muss die ausgeschriebene
Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein.
1C dass als Eignungsnachweis für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern
- mindestens eine Instandsetzung (Instandhaltungsstufe 4) der ausgeschriebenen oder einer technisch vergleichbaren Baugruppe in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurde,
oder
- für eine technisch vergleichbare Baugruppe über die Herstellereigenschaft verfügen.
Technisch vergleichbare Baugruppen
- haben einen vergleichbaren Aufbau und
- besitzen dieselbe Funktionalität und
- weisen eine vergleichbare Komplexität auf.
Folgende vergleichbare Baugruppe kann als Eignungsnachweis in diesem
Verfahren angegeben werden:
Versorgungsnummer: 2520-12-166-2360, Transportpanzer 1 FUCHS, GETRIEBE, HYDRAULIS
Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben
werden:
2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene
Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4
vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer
Bedarfsinstandsetzung geeignet ist.
Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen
Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte
Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer
oder Dritter nicht beeinträchtigt ist.
Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der
Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf.
3. dass die zur Instandsetzung in der
Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge,
Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen.
4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen,
die zur Durchführung der Instandsetzung
gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind.
Dies können u.a. sein:
- Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben
- Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie
-VG-Normen
- ggf. weitere.
5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr
bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der
Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend
Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen
Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des
Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden.
6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie
AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden.