IU - Anlage 2b Teilnahmeantrag technischer Teil (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 2.1 Eigenerklärung das der Bewerber a) die Herstellereigenschaft für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte auf Versorgungsnummer-/NIIN-/Materialnummer-Ebene besitzt ODER b) die Fähigkeit zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte auf Versorgungsnummer-/NIIN-/Materialnummer-Ebene durch eine erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung, eine Zertifizierung durch den Hersteller oder durch Aufträge einer behördlichen Stelle oder der HIL GmbH nachweisen kann. Der entsprechende Nachweis (z.B. IRV BAAINBw, Verträge / Beauftragungen durch Logistische Steuerstellen, HIL-Rahmenvertrag) ist vorzulegen.
Zu Punkt 2.1 a) und b): Im Falle von Los 2 gilt die Variante BPz 3 A0A1 (Vers.-Nr. 2350-12-390-7982) als Referenz für die Varianten BPz 3 A0A2 bis A0A4, d. h. die vorhandene Eignung für Variante BPz 3 A0A1 (Vers.-Nr. 2350-12-390-7982) ist ausreichend für alle Varianten. Im Falle von Los 1 gilt die Forderung im Hinblick auf alle Versorgungsnummern.
2.2. Eigenerklärung über das Vorhandensein der nachstehend aufgeführten Monteure für die Dauer der Vertragslaufzeit: für Los 1:
a) 6 Monteure mit Grundqualifikation (vgl. Anlage 1, Anh. A und C) im Hinblick auf alle ausgeschriebenen Versorgungsnummern, davon jeweils
b) 6 Monteure mit Bediener-/Befunderqualifikation in allen erforderlichen Fachrichtungen inkl. Fahrberechtigung (vgl. Anlage 1, Anh. A und C) zur Befähigung von Eingangs- , und Ausgangsprüfungen, im Hinblick auf alle ausgeschriebenen Versorgungsnummern, sowie
c) 1 Monteur mit Schweißerqualifikation, sowie
d) 3 Monteure, die alle seitens des Auftraggebers geforderten systemspezifischen Qualifikationen (vgl. Anlage 1, Anh. E) mindestens einmal abdecken.
für Los 2:
a) 4 Monteure mit Grundqualifikation (vgl. Anlage 1, Anh. A und C) im Hinblick auf alle ausgeschriebenen Versorgungsnummern oder die Referenzversorgungsnummer 2350-12-390-7982 (BPZ 3 A0A1 BUEFFEL), davon jeweils
b) 6 Monteure mit Bediener-/Befunderqualifikation in allen erforderlichen Fachrichtungen inkl. Fahrberechtigung (vgl. Anlage 1, Anh. A und C) zur Befähigung von Eingangs- , und Ausgangsprüfungen, im Hinblick auf alle ausgeschriebenen Versorgungsnummern oder die Referenzversorgungsnummer 2350-12-390-7982 (BPZ 3 A0A1 BUEFFEL), sowie
c) 1 Monteur mit Schweißerqualifikation, sowie
d) 3 Monteure, die alle seitens des Auftraggebers geforderten systemspezifischen Qualifikationen (vgl. Anlage 1, Anh. E) mindestens einmal abdecken.
Diese Forderungen gelten jeweils im Hinblick auf die ausgeschriebenen Versorgungsnummern. Die Qualifikationen müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gültigkeit haben.
2.3. Eigenerklärung, dass der Bewerber alle systembezogenen Sonderwerkzeuge und Prüfausstattungen im für die Leistungserbringung IHS 2/3 erforderlichen Zustand (einschließlich gültiger Kalibrierung) und Umfang im Besitz hat und auf Anforderung seine Mitarbeiter mit diesen ausstattet.
2.4. Eigenerklärung, dass der Bewerber alle derzeit vom BAAINBw freigegebenen und bereitgestellten systembezogenen technischen Unterlagen im für die Leistungserbringung IHS 2/3 erforderlichen Umfang besitzt und seine Mitarbeiter mit diesen auf Anforderung ausstattet. Zudem müssen diese Dokumente (nachweisbar) auf dem aktuellen Stand sein (gelenkte Dokumente).
2.5. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Falle von Los 1 zusätzlich die systembezogenen technischen Unterlagen (Firmenhandbücher des Herstellers) im für die Leistungserbringung IHS 2/3 erforderlichen Umfang rechtskonform in Besitz hat, auf Anforderung dessen Mitarbeiter damit ausstatten wird und dass die Dokumente jeweils (nachweisbar) auf dem aktuellen Stand sind (gelenkte Dokumente).
2.6. Eigenerklärung, dass der Bewerber die systembezogenen notwendigen Programmier- und Diagnosegeräte incl. Software und Adaptionen im Besitz hat, um die im Zuge der Leistungserbringung IHS 2/3 notwendigen Softwareupdates/-upgrades durchführen zu können, und auf Anforderung seine Mitarbeiter mit diesem ausstattet.
2.7. Eigenerklärung zum Vorliegen eines Nachweises einer durchgeführten gültigen Schweißzertifizierung nach DIN 2303 (oder gleichwertig), die wenn erforderlich (Panzerungsfunktion) neben dem Q2- auch den Q3-Anteil in der Zertifizierung beinhaltet, sowie Eigenerklärung, dass der Bewerber das für die nachgewiesenen Schweißzertifikate notwendige Equipment im Besitz hat und auf Anforderung seine Mitarbeiter damit ausstattet.
2.8. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er das erforderliche Fachpersonal zur Durchführung der gemäß den berufsgenossenschaftlichen erforderlichen Prüfungen (z.B. systembezogene UVV-Prüfungen gem. der aktuell gültigen Normen, bei Bedarf auch Anteil Krane) auf Anforderung zur Verfügung stellt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragsnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller).
2.9.Eigenerklärung zur uneingeschränkten Einhaltung und Anwendung der geforderten NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für Endprüfungen und Test, AQAP 2131:2017 im Bereich der Flächeninstandsetzung.