BG_1578_EU/25 - Werksinstandsetzung von Zylinderbaugruppen des Systems TPz 1 Fuchs
VO: VSVgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.07.2025
08.08.2025 17:00 Uhr
22.08.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
992-80013-14
Josef-Wirmer-Straße 2-8
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vergabe@hilgmbh.de
+49 228-4463-2233

Angaben zum Auftraggeber

Auftraggeber (keine Behörde) aus dem Bereich Verteidigung und Sicherheit
Verteidigung
---
---

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftrag umfasst die Werksinstandsetzung von Zylinderbaugruppen des Systems TPz 1 Fuchs.

Die Bieter müssen im Rahmen der Angebotsabgabe berücksichtigen, dass die Angaben zu den jeweiligen
Fachlosen lediglich aus den Vergangenheitswerten abgeleitete Schätzbedarfe sind sowie einen gegebenenfalls auftretenden Mehrbedarf (Sicherheitszuschlag) enthalten. Die tatsächlichen während
der Vertragslaufzeit erfolgenden Beauftragungen können hinsichtlich der in einem Fachlos enthaltenen
Bedarfsmengen der jeweiligen Versorgungsnummern abweichen.
Die Obergrenze für den jeweiligen Auftrag bildet in jedem Fall die in dem betreffenden Fachlos zusammengefasste Gesamtmenge (Schätzbedarf + Sicherheitszuschlag).
Eine Verpflichtung des AG, Einzelaufträge zu erteilen, wird durch diesen Vertrag nicht begründet.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2027.
Wenn der bestehende Vertrag zwischen der HIL GmbH und der Bundeswehr, egal aus welchem Rechtsgrund
endet, kann die Rahmenvereinbarung durch ein Sonderkündigungsrecht beendet werden.
Des Weiteren behält sich der Auftraggeber eine optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2028 vor.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

System, Versorgungs Nr., Versorgungsartikelbezeichnung, Schätzbedarf, Sicherheitszuschlag:

TPz 1 Fuchs, 3040-12-332-0525, ZYLINDERBAUGRUPPE, 287, 29

TPz 1 Fuchs, 2530-12-160-1056, ZYLINDERBAUGRUPPE, 2800, 280

TPz 1 Fuchs, 2530-12-166-4803, ZYLINDER(1)BAUGR, 770, 77

TPz 1 Fuchs, 3040-12-330-7082, ZYLINDERBAUGRUPPE, 81, 9

TPz 1 Fuchs, 3040-12-332-0524, ZYLINDERBAUGRUPPE,14, 2

TPz 1 Fuchs, 3040-12-305-3833, ZYLINDERBAUGRUPPE, 4, 1

Schätzbedarf: 3956
Ausschreibungsmenge gesamt (inkl. Sicherheitszuschlag): 4354

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.10.2025
31.12.2027

Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2027. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2028

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Werk des Auftragnehmers

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Vergabe von Unteraufträgen

Bedingungen für die Vergabe von Unteraufträgen

Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben

Informationen die im Angebot anzugeben sind

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.hilgmbh.de/VMPSatellite/notice/CXT6YYDYTCJLCHQK

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die
Teilnahmeunterlagen können dort nach einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen
werden.
Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem
vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der
Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

---

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Versicherung 5/10 Mio. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung, deren Höhe jeweils 5 Mio. pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle
der Kumulation der Schadensereignisse mindestens jedoch EUR 10 Mio. nicht
unterschreitet.
Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Zertifizierung Probeinstandsetzung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachweis dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich
durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich
durchgeführte Probeinstandsetzung gelten:
-eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder
-eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder
-ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber /
dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB)
oder
-eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der
Instandsetzungsqualifikation
In dem Nachweis muss die ausgeschriebene
Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

DIN EN ISO Zertifizierung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage des Nachweises der Zertifizierung
nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig von einer akkreditierten Gesellschaft.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Anlage 2b Teilnahmeantrag technische und besondere Kriterien (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Anlage 2c Teilnahmeantrag qualitative und besondere Kriterien für UAN Verpflichtungserklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Anlage 2d Teilnahmeantrag technische Kriterien für UAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Allgemeine Eignungsbedingungen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Technsiche und berufliche Leistungsfähigkeit

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Qualitätskriterien

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.

Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.

Rechtsform des Bieters

Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen
Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann
durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die
Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist
alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem
Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur Auftragsdurchführung

1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht
(dies ist der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des
Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den jeweiligen Unterauftragnehmer)

2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem)
besteht

3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht,

4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
10

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
FL 1 - ML 1 - 3040-12-332-0525
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 212 Stk.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
FL 1 - ML 2 - 3040-12-332-0525
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 104 Stk.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
FL 2 - ML 1 - 2530-12-160-1056
3

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 2.064 Stk.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
FL 2 - ML 2 - 2530-12-160-1056
4

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 1.016 Stk.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
FL 3 - ML 1 - 2530-12-166-4803
5

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 567 Stk.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
FL 3 - ML 2 - 2530-12-166-4803
6

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 280 Stk.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
FL 4 - ML 1 - 3040-12-330-7082
7

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 60 Stk.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
FL 4 - ML 2 - 3040-12-330-7082
8

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 30 Stk.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
FL 5 - Gesamtumfang - 3040-12-332-0524
9

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 16 Stk.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
FL 6 - Gesamtumfang - 3040-12-305-3833
10

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 5 Stk.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge