1. Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diese Verfahren ausgeschrie-benen Systeme
oder
Eigenerklärung des Bieters, dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Ein entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, In-standsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen.
oder
Eigenerklärung des Bieters, dass er ein zugelassener Vertrags/- Servicepartner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme ist (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen).
2. Eigenerklärung des Bieters, dass er die zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel besitzt. Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten.
3. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie) , besitzt.
4. Eigenerklärung des Bieters, dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragsnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder Hersteller).
5. Eigenerklärung des Bieters, dass ein Hol- und Bringservice für die Systeme / Geräte angeboten wird.
6. Eigenerklärung, dass das für die Instandsetzung eingesetzte Personal eine durchgeführte Schulung durch MAN (MAN Schulungs-Nr. Z-16a) oder eine gleichwertige Schulung des Herstellers RMMV ("Fahrzeugsystem-Lehrgang UTF - Wartung & Instandsetzung bis MES3") über die in der Ausschreibung genannten Systeme nachweisen kann (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen).
7. Eigenerklärung, des Bieters, dass er bereits Vertragspartner der HIL GmbH oder der Bundeswehr im Bereich UTF ist und Zugriff auf die IETD UTF (2320/148-18) hat. Eine Verlängerung der Zugriffsrechte für den Vertragszeitraum ist bei der Vorschriftenstelle BAAINBw, eigenständig durch den Auftragnehmer zu beantragen.
oder
Eigenerklärung, des Bieters, dass er den Zugang zur IETD UTF (2320/148-18) im Falle der Beauftragung benötigt. (Die Information zum Antrag auf die IETD wird bei Vertragsschluss bekannt gegeben).
7. Eigenerklärung des Bieters, dass für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleistet wird, die aufgeführte Mindestanzahl der Fahrzeuge im jeweiligen Regionallos (gem. Anlage 1. Anhang A) mit einer oder mehrerer Betriebsstätten in einer Entfernung (Wegstrecke) von 50 km zum Haltertruppenteil abzudecken. Über die Mindestabdeckung hinaus, können weitere Betriebsstätten für die Leistungserbringung bis max. 100 km benannt werden.
Hinweis:
In der Angebotsphase wird die Entfernung (Wegstrecke) der Betriebsstätten zum Haltertruppenteil gestaffelt bewertet (50 / 75 / 100 km). Je geringer die Entfernung (Wegstrecke) der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil ist, desto mehr Punkte erhält der Bieter im Rahmen der Angebotsauswertung.
Lediglich die angegebenen und qualifizierten Betriebsstätten werden bei der Angebotsauswertung und Auftragsdurchführung berücksichtigt.
Die Abdeckung ist für das jeweilige Los / Teillos in der Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme zu befüllen und für jeden Unterauftragnehmer eine Anlage 1d - UAN einzureichen.
Die Entfernung (Wegstrecke) vom Haltertruppenteil bis zur Betriebsstätte ist mit dem Routen-planer Google Maps zu ermitteln. Gemeint ist die, für die im Anhang A geschilderten Fahrzeuge, nach StVo zugelassene Wegstrecke.
8. Eigenerklärung des Bieters, dass das eingesetzte Personal eine gültige Fahrerlaubnis, die die Gewichtsklasse des jeweiligen Fahrzeugs einschließt.
9. Eigenerklärung des Bieters, dass er die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie
AQAP 2131:2017 uneingeschränkt einhalten und anwenden wird.
10. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft oder Stelle).
11. Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers ( zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden.
Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 10 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.