1. Eigenerklärung der Herstellereigenschaft für die ausgeschriebenen Systeme,
oder
Eigenerklärung einer Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme durch eine erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung, behördliche Stelle oder den Hersteller. Der entsprechende Nachweis (z.B. IRV BAAINBw, Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch Logistische Steuerstelle, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen.
oder
Eigenerklärung, dass bereits einschlägige Erfahrung mit den ausgeschriebenen Versorgungsnummern oder dem System "LKW gl leicht geschützt (Wolf SSA)" in der Instandhaltungsstufe 4 vorhanden sind. (Art und Umfang sind zu belegen)
Hinweis: Für den Fall, dass Erfahrungen zu baugleichen Fahrzeugen von NATO Partnern bestehen, können diese (nachvollziehbar) unter Angabe der Tätigkeit und der Auftrag gebenden behördlichen Stelle, zur Bewertung eingereicht werden.
oder
Eigenerklärung, dass eine zugelassene Vertrags-/ Servicepartnerschaft mit dem Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme besteht (entsprechende Nachweis ist vorzulegen).
2. Eigenerklärung, dass das für die Instandsetzungsdurchführung vorgesehene Personal über eine mindestens vierjährige qualifizierte Berufserfahrung in der Werksinstandsetzung an den ausgeschriebenen Versorgungsnummern oder dem System "LKW gl leicht geschützt (Wolf SSA)" besitzt.
3. Eigenerklärung, dass eine aktuelle gerätebezogene Instandsetzungsdokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Hauptinstandsetzung (IHS 4) zur Herstellung der Zustandskodes E0 und V0 (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) vorliegt. Diese Erklärung schließt die Dokumentation für die selbst instand zu setzenden Baugruppen mit ein.
4. Eigenerklärung, dass die zur Instandhaltung in der Instandhaltungsstufe 4 benötigten systembezogenen Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz sind und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel er-sichtlich sein (z.B. Prüfplakette).
5. Eigenerklärung des Bieters über eine gültige Zertifizierung nach der DIN 2303- oder DIN EN ISO 9606-Zertifizierung.
6. Eigenerklärung zum Besitz aller sonstiger erforderlicher Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie).
7. Eigenerklärung, dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden.
8. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft).
9. Eigenerklärung, dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, AQAP 2131:2017 eingehalten und angewendet werden.
Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 9 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.