Anlage 2d Teilnahmeantrag technische Kriterien für UAN (Eignung A und B) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erfüllt der Unterauftragnehmer für die unten aufgeführten Nebenleistungen / Tätigkeiten:
- Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren, etc.)
- Sandstrahlen
- Verpacken
- Konservieren
- Speditionsleistungen / Transportleistungen
- Sattlerarbeiten (Planen)
- Isolierung
nicht die Anforderungen der Eignung gem. Anlage 2d (sog. Instandsetzungseignung), ist ausschließlich die Anlage 2c auszufüllen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Unterauftragnehmer zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden: 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen) 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten: - eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder - eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder - ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein. Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden:
2. dass als Systemhersteller oder Generalunternehmer der ausgeschriebenen Versorgungsnummern die systembezogenen technischen Unterlagen im, für die Leistungserbrin-gung oberhalb der IHS 3, erforderlichen Umfang im Besitz haben und dass die Dokumente jeweils (nachweisbar) auf dem aktuellen Stand sind (gelenkte Dokumente). Für den Fall, dass keine Systemhersteller-/ Generalunternehmereigenschaft vorliegt, ist eine vom Systemhersteller (Hägglunds Vehicle GmbH) rechtsgültig unterzeichnete Er-klärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Systemhersteller dem Bewerber über die gesamte Vertragslaufzeit Zugriff auf die systembezogenen technischen Unterlagen im, für die Leistungserbringung oberhalb der IHS 3, erforderlichen Umfang gewährt und dass die Dokumente jeweils (nachweisbar) auf dem aktuellen Stand sind (gelenkte Dokumente). Aus der Erklärung muss auch hervorgehen, dass der Bewerber berechtigt ist.
3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. Es werden ausschließlich kalib-rierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) eingesetzt. Die gültige Kalibrierung ist jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich (z.B. Prüfplakette).
4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind. Dies können u.a. sein: - Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben - Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie -VG-Normen - ggf. weitere.
5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden.