Eigenerklärungen darüber, dass
1. keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
2. die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
3. keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das teilnehmende Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem teilnehmenden Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen.
4 .das für die Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal die deutsche Sprache (Level C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, GER) in Wort und Schrift beherrscht.
5. der Code of Conduct (Anlage 3, Anhang 4) eingehalten wird.
6. eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 Umweltmanagement (oder einem vergleichbaren Standard, wobei der Nachweis der Vergleichbarkeit durch den Bieter zu erfolgen hat) vorliegt.
7. die Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 erfolgt