Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzung im Zeitraum vom 01.03.2026 bis 31.12.2030 des Systems EAGLEin der Instandhaltungsstufe 4 mit folgenden NSN-Nummern:
123766524123874329123856684123804978123868292123766506123868248123868287123868290123872227123900492123908209123908214123914531123908211123936462
Das prognostizierte Volumen beträgt 604 Systeme in der Leistungsart W82 für den Zeitraum vom 01.03.2026 bis 31.12.2030.
Optional können zusätzlich maximal bis zu 20 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden.
Die Obergrenze für diesen Zeitraum beträgt 624 Systeme in der Leistungsart W82.
Optional kann die Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2031 verlängert werden (Verlängerungsoption).
Sobald die Obergrenze erreicht ist verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit.
Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der optionalen Systeme.
Qualitative Leistungsmerkmale
Quantitative Leistungsmerkmale
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden.Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.