1. Eigenerklärung der Herstellereigenschaft für die ausgeschriebenen Systeme.
oder
Eigenerklärung der Zeritifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme durch eine erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung, behördliche Stelle oder den Hersteller (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen).
2. Eigenerklärung, dass eine aktuelle gerätebezogene Instandsetzungsdokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Hauptinstandsetzung (IHS 4) zur Herstellung der Zustandskodes E0 und V0 (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) vorliegt. Diese Erklärung schließt die Dokumentation für die selbst instand zu setzenden Baugruppen mit ein.
3. Eigenerklärung, dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungsstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel vorhanden sind.
4. Eigenerklärung zum Besitz aller sonstiger erforderlicher Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie).
5. Eigenerklärung über eine mindestens vierjährige qualifizierte Berufserfahrung in der Werksinstandsetzung von Systemen/Geräten des für die Instandsetzungsdurchführung vorgesehenen Personals.
6. Eigenerklärung, dass ein rechtskonformer Zugang auf aktuelle benötigte technische Dokumentationen vorhanden ist.
7. Eigenerklärung mit dem Nachweis einer von einer akkreditierten Stelle durchgeführten gültigen Schweißzertifizierung nach DIN 2303, die wenn erforderlich (Panzerungsfunktion) neben dem Q2- auch den Q3-Anteil in der Zertifizierung beinhaltet.
8. Eigenerklärung, dass gewährleistet wird, dass die gewechselten Baugruppen sich auf aktuellem K-Stand des Systemherstellers befinden.
9. Eigenerklärung, dass zur Werksinstandsetzung Personal einsetzen wird, welches durch den Hersteller oder durch das AusbZ TLS der Bundeswehr in Aachen am Gerät "FENNEK JFST und Spähwagen 1A2" ausgebildet wurde. (Insofern die Systeminstandsetzung betroffen ist. Nicht notwendig, wenn der Leistungsanteil einzelne Baugruppen umfasst.)
10. Eigenerklärung, dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden.
11. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form, jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft
12. Eigenerklärung, dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, AQAP 2110:2016 eingehalten und angewendet werden.
Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 12 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.