Anlage 2b - Teilnahmeantrag techn. Teil - UAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1. Eigenerkl., zur Befähigung im Umgang mit bzw. dem Transport von WaffenG-pflichtigen Gütern, Waffenteilen, sicherheitsempfindlichem Gerät, Gefahrstoffen sowie eingestuftem Material.
2. Eigenerkl., dass der Transport für Waffen und Waffenteilen mit den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen gem. WaffG sichergestellt wird.
3. Eigenerkl., dass im Bedarfsfall die Transporte nicht nur innerhalb Deutschlands sondern auch ins europäische Ausland (FR-Illkirch, FR-Straßburg, NL-Eibergen) bzw. vom europäischen Ausland (FR-Illkirch, FR-Straßburg, NL-Eibergen) nach Deutschland durchgeführt werden (weitere ausländische Standorte können während der Vertragslaufzeit folgen).
4. Eigenerkl., dass die Leistungserbringung durch eigene Transportfahrzeuge und eigenes Personal durchgeführt bzw. durch benannte UAN, sowie NU als ausführender Frachtführer (nur nach Freigabe durch den AG) durchgeführt wird.
5. Eigenerkl., dass die ständige Erreichbarkeit des Transportfahrzeugs sichergestellt wird und/oder ein durchgängiges Sendungsverfolgungssystem vorhanden ist.
6. Eigenerkl., zur Befähigung militärisches Gerät und Fahrzeuge (Rad- und Kettenfahrzeuge) mit folgenden max. Abmessungen zu transportieren:
- gepanzerte Fahrzeuge (Rad/ Kette) und Gerät mit einem Gewicht bis zu 65t
- und / oder einer Höhe von 4,00m
- und / oder einer Breite bis 4,10m
- und / oder einer Länge bis 15,00m
- sowie weiteren Transportgütern mit Übergrößen / -massen
7. Eigenerkl., dass über geeignetes Verzurrmaterial sowie über sonstiges Material/Einrichtungen zur Ladungssicherung verfügt wird und über die dazugehörigen Kenntnisse zur Ladungssicherung nach VDI Richtlinie 2700 (Blatt13) verfügt werden.
8. Eigenerkl., dass mit der Durchführung der Transporte eingesetzte Personal/Fahrzeugführer des AN (und/oder UAN bzw. NU) zwingend ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift besitzt, die eine selbstständige Sprachanwendung, sowie das Verstehen komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen beinhaltet, so dass eine Fachdiskussion im eigenen Spezialgebiet problemlos geführt und verstanden wird.
9. Eigenerkl., dass das einzusetzende Personal/Fahrzeugführer des AN (und / oder UAN bzw. NU) über die Qualifikation und Berechtigung zur Führung eines geeigneten Transportfahrzeuges verfügt. Dies stellen wir durch regelmäßige Überprüfungen sicher.
10. Eigenerkl., dass das eingesetzte Personal/Fahrzeugführer des AN (und / oder UAN bzw. NU) über die Qualifikation und Berechtigung gemäß den einschlägigen Bestimmungen und Verordnungen im Umgang mit bzw. dem Transport von WaffenG-pflichtige Güter, Waffenteilen, sicherheitsempfindlichem Gerät, Gefahrstoffen sowie eingestuftem Material verfügt.
11. Eigenerkl., dass der Einsatz von Personal/Fahrzeugführer des AN (und / oder UAN bzw. NU) von Personen gemäß den Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko (Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG) nicht erfolgt.
12. Eigenerkl., dass der Einsatz von Personal/Fahrzeugführer des AN (und/oder UAN bzw. NU) nicht von Personen oder Unternehmen erfolgt, die in der EU-Terroristenliste aufgeführt sind bzw. mit den darin genannten Personen oder Gruppen und Vereinigungen geschäftliche Beziehungen unterhält.
13. Eigenerkl., dass über eine zur Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt wird.
14. Eigenerkl., dass Transporte von WaffenG-pflichtigen Gütern, mit Ausnahme notwendiger technischer Halte, z.B. zur Betankung, ohne Unterbrechung durchgeführt werden. Die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten bleibt hiervon unberührt. Bei zwingenden notwendigen Übernachtungen sind die Fahrzeuge, ausnahmslos in einem Sicherheitsbereich (militärisch oder zivil) abzustellen.
15. Eigenerkl., dass über eine online-Anbindung und eine IT-Infrastruktur verfügt wird, die die Sicherheitsanforderungen für die Übertragung VS-NfD-eingestufter Daten erfüllt.
16. Eigenerkl., dass das eigene IT-System, über das die auftragsbezogenen Daten des AG verarbeitet werden, zum Leistungsbeginns die Zertifizierungsreife (nach der Norm ISO27001 oder BSI-Grundschutz) erreicht hat und wir den Nachweis hierzu spätestens 90 Tage nach Leistungsbeginn, dem AG vorlegen. Diese Vorgabe gilt auch für UAN (und deren Nachunternehmer), welche im Auftrag des AG die auftragsbezogenen Daten verarbeiten.
17. Eigenerkl., dass ein Qualitätsmanagementsystem (QM) verwendet wird, um die Anforderungen des AG und die Leistungserbringung in der geforderten Qualität zu erfüllen oder der AN steuert und dokumentiert über das eigene Qualitätsmanagementsystem und führt die jährliche QM-Prüfungen durch.
18. Eigenerkl., dass wir als registrierter Anwender im Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) über alle erforderlichen Erlaubnisse und Berechtigungen verfügen und zur Antragsstellung berechtig sind.
19. Eigenerkl., dass wir nach Vorgabe des AG für ausgewählte militärische Geräte und Fahrzeuge (Rad- und Kettenfahrzeuge) oder für ausgewählte Strecken die erforderlichen Erlaubnisse bzw. Ausnahmegenehmigungen auf Grundlage §§ 29 und 46 StVO, sowie § 70 StVZO aufrechterhalten.