Die HIL darf den vorliegenden Auftrag gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) VSVgV i. V. m. § 14 Abs. 6 VgV analog im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, weil der Auftrag zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten wegen seiner technischen Besonderheiten nur von einem bestimmten Unternehmen, der GuS, erbracht werden kann. Eine technisch und/oder wirtschaftlich vernünftige Alternative oder den Be-schaffungsbedarf befriedigende Ersatzlösung ist nicht vorhanden und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabepa-rameter, § 14 Abs. 6 VgV analog.
Die Instandsetzung der Panzerglas-Fensterbaugruppen erfordert aufgrund ihrer elementaren Bedeutung für den Schutz der Besatzung und damit die Einsatzfähigkeit des Systems Eagle eine Zulassung durch die WTD (Wehrtechnische Dienststelle) 91. Die für die Instandsetzung erforderliche Zulassung durch die WTD 91 nach der TL (Technische Lieferbedingung) 2350-0006 (Titel: Baugruppen aus Panzerglas, gültig bis Ende Dezember 2027) bezieht sich auf die gesamte Panzerglas-Fensterbaugruppe (Panzerglasscheibe einschließlich des Einbaus im Rahmen). Die Baugruppe ist zwingend im Verbund zu betrachten und instand zu setzen (Panzerglasscheibe und dazugehöriger Rahmen), um die Anforderungen an den ballistischen Schutz zu erfüllen.
Bei Panzerglasverbundscheiben ist zudem eine erhöhte Anforderung an die elektromagnetische Schirmwirkung, die optischen Eigenschaften, die Temperaturbeständigkeit sowie den ABC (Atomar, Biologisch, Chemisch) - Abwehr-Schutz gegeben. Diese Anforderungen sind nicht nur bei der Herstellung, sondern auch bei der Instandsetzung von Panzerglasverbundscheiben zu überwachen, um die Qualität und anforderungsgerechte Instandsetzungsleistung sicherzustellen. Hierfür führt die GuS sowohl die Instandsetzung der Panzerglasscheiben, sofern die äußeren Glasschichten betroffen sind, als auch den Austausch nicht mehr instandsetzungsfähiger Scheiben durch und bringt diese wieder in den Verbund mit dem Rahmen.
Die Qualifizierung für diese Arbeiten werden von der WTD 91 überprüft und erteilt. Nur das Unternehmen GuS ist als Hersteller sowie Instandsetzer der Panzerglasscheibe von der WTD 91 zugelassen und erfüllt die Kriterien, die in der TL 2350-0006 gefordert sind. Die Fa. GuS ist, neben ihrer alleinigen Zulassung durch die WTD, zusätzlich der einzige Lieferant der bei einem Austausch einzusetzenden Panzerglasscheiben.
Aufgrund des komplexen Zulassungsverfahrens durch die WTD (Antragsstellung, Umweltprüfung, Beschluss) und der erforderlichen, vorgelagerten wettbewerblichen Ausschreibung über eine Probeinstandsetzung der Fensterbaugruppen ist denkbar, dass ein anderes Unternehmen, ausgehend vom heutigen Zeitpunkt (02/2026), in ca. vier Jahren durch die WTD 91 für die Instandsetzung der Fensterbaugruppe qualifiziert sein könnte. Die HIL kann jedoch in Bezug auf Baugruppen des Systems Eagle keine Probeinstandsetzungen eigenständig veranlassen bzw. die WTD für eine Beschlussprüfung und Abnahme beauftragen. Dies bedarf zwingend der Zustimmung seitens des Systemhauses General Dynamics European Land Systems-Bridge Systems GmbH, bei dem die Rechte für das vorgenannte System liegen. Zudem müssen ebenfalls die entsprechenden Projektleitungen aus dem BAAINBw zustimmen, die Eigentümer der Fahrzeuge sind. Die HIL hat vor diesem Hintergrund die Vertragslaufzeit von insgesamt sieben Jahren unterteilt in eine Grundlaufzeit von vier Jahren (2026 bis 2029) sowie in eine optionale Laufzeitverlängerung von drei Jahren (2032), um für den Fall eines bis dahin vorhandenen Leistungswettbewerbes eine wettbewerbliche Ausschreibung über die hier beschaffungsgegenständlichen Instandhaltungsleistungen durchzuführen.
Zu der beabsichtigten Durchführung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb im Wege der Direktvergabe an das Unternehmen GuS gibt es analog § 14 Abs. 6 VgV auch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung; der mangelnde Wettbewerb ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. Wie vorstehend dargelegt, gibt es keine Alternative zur Durchführung der zu vergebenden Instandsetzungsleistungen durch das Unternehmen GuS, weil nur dieses zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten aus technischen Gründen in der Lage ist, den Auftrag durchzuführen. Die Entscheidung zur Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb im Wege der Direktvergabe resultiert auch nicht aus einer künstlichen Einschränkung der dem Beschaffungsvorhaben zugrundeliegenden Parameter, sondern aus dem Umstand, dass die Leistungen derzeit und mindestens für die den Zeitraum bis Ende des Jahres 2029 nicht durch andere Marktteilnehmer angeboten werden können beziehungsweise kein Wettbewerb vorhanden ist. Dieser würde auch nicht vergrößert, wenn die HIL die zu vergebenden Leistungen im Wege eines wettbewerblichen EU-Vergabeverfahrens ausschreiben würde.
Der Auftrag sind über Liefer- und Dienstleistungen kann wegen seiner technischen Besonderheiten oder aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten wie zum Beispiel des Patent- oder Urheberrechts nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden. (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c VSVgV)