1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 23 und §24 VSVgV i.V.m. §§ 123 oder 124 GWB vorliegen
2.Eigenerklärung, dass keine Geldbuße nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine angemessene Zeit, bis nachgewiesener Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeferfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen
3. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflicht nach
4. Vorlage (Kopie) eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises (nicht älter als ein Jahr)
5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des rates vom 21. Juli 2022