Verfahrensangaben

BG_1486_EU/24 - Werksinstandsetzung von Baugruppen, diverse des Systems Fahrzeugkr...

VO: VSVgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
992-80013-14
Josef-Wirmer-Straße 2-8
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vergabe@hilgmbh.de
+49 228-4463-2241

Angaben zum Auftraggeber

Auftraggeber (keine Behörde) aus dem Bereich Verteidigung und Sicherheit
Verteidigung
---
---

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftrag umfasst die Werksinstandsetzung von Baugruppen, diverse des Systems Fahrzeugkran leicht.

Die Bieter müssen im Rahmen der Angebotsabgabe berücksichtigen, dass die Angaben zu den jeweiligen
Fachlosen lediglich aus den Vergangenheitswerten abgeleitete Schätzbedarfe sind sowie einen gegebenenfalls auftretenden Mehrbedarf (Sicherheitszuschlag) enthalten. Die tatsächlichen während
der Vertragslaufzeit erfolgenden Beauftragungen können hinsichtlich der in einem Fachlos enthaltenen
Bedarfsmengen der jeweiligen Versorgungsnummern abweichen.
Die Obergrenze für den jeweiligen Auftrag bildet in jedem Fall die in dem betreffenden Fachlos zusammengefasste Gesamtmenge (Schätzbedarf + Sicherheitszuschlag).
Eine Verpflichtung des AG, Einzelaufträge zu erteilen, wird durch diesen Vertrag nicht begründet.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2027.
Wenn der bestehende Vertrag zwischen der HIL GmbH und der Bundeswehr, egal aus welchem Rechtsgrund
endet, kann die Rahmenvereinbarung durch ein Sonderkündigungsrecht beendet werden.
Des Weiteren behält sich der Auftraggeber eine optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2028 vor.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

System, Versorgungs Nr., Versorgungsartikelbezeichnung, Schätzbedarf, Sicherheitszuschlag:
Fahrzeugkran leicht und m 3040123095628 ZYLINDERBAUGRUPPE, 200, 20
Fahrzeugkran leicht und m 2520123156227 GETRIEBE, MECHANISC, 36, 4
Fahrzeugkran leicht und m 2520123154954 GETRIEBE, MECHANISC, 36, 4
Fahrzeugkran leicht und m 2520123154955 GETRIEBE, VERTEILER, 12, 2
Fahrzeugkran leicht und m 2815123094460 MOTOR, DIESEL-,8, 1
Fahrzeugkran leicht und m 3040123666641 ZYLINDERBAUGRUPPE, 36, 4
Fahrzeugkran leicht und m 3010123666638 GETRIEBE, PLANETEN-, 16, 2
Fahrzeugkran leicht und m 2815123096540 MOTOR, DIESEL-, 16, 2

Schätzbedarf: 360
Ausschreibungsmenge gesamt (inkl. Sicherheitszuschlag): 399

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
07.07.2026
31.12.2027

Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2027. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2028

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Werk des Auftragnehmers

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Angebotspreis

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Lieferzeit

Lieferzeit in Arbeitstagen

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die
Teilnahmeunterlagen können dort nach einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen
werden.
Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem
vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der
Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.

Lose

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fachlos 1 - Mengenlos 1 3040-12-309-5628 ZYLINDERBAUGRUPPE
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 147 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

285.800,34
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fachlos 1 - Mengenlos 2 3040-12-309-5628 ZYLINDERBAUGRUPPE
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 73 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

141.928,06
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fachlos 2 - Mengenlos 1 2520-12-315-6227 GETRIEBE, MECHANISC
3

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 27 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

351.457,65
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fachlos 2 - Mengenlos 2 - 2520-12-315-6227 GETRIEBE, MECHANISC
4

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 13 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

169.220,35
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fachlos 3 - Mengenlos 1 - 2520-12-315-4954 GETRIEBE, MECHANISC
5

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 27 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

553.919,31
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fachlos 3 - Mengenlos 2 - 2520-12-315-4954 GETRIEBE, MECHANISC
6

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 13 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

266.701,89
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fachlos 4 - Mengenlos 1 - 2520-12-315-4955 GETRIEBE, VERTEILER
7

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 9 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

100.647,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fachlos 4 - Mengenlos 2 - 2520-12-315-4955 GETRIEBE, VERTEILER
8

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 5 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

55.915,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fachlos 5 - Mengenlos 1 - 2815-12-309-4460 MOTOR, DIESEL-
9

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 6 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

132.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fachlos 5 - Mengenlos 2 - 2815-12-309-4460 MOTOR, DIESEL-
10

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 3 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

66.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fachlos 6 - Mengenlos 1 - 3040-12-366-6641 ZYLINDERBAUGRUPPE,
11

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 27 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

124.507,80
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fachlos 6 - Mengenlos 2 - 3040-12-366-6641 ZYLINDERBAUGRUPPE,
12

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 13 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

59.948,20
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fachlos 7 - Mengenlos 1 - 3010-12-366-6638 GETRIEBE, PLANETEN-
13

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 12 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

78.849,84
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fachlos 7 - Mengenlos 2 - 3010-12-366-6638 GETRIEBE, PLANETEN-
14

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 6 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

39.424,92
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fachlos 8 - Mengenlos 1 - 2815-12-309-6540 MOTOR, DIESEL-
15

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 12 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

240.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fachlos 8 - Mengenlos 2 - 2815-12-309-6540 MOTOR, DIESEL-
16

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50600000-1
50000000-5
50630000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge 6 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

120.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren:

Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es,
sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch
die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben
oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der
Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben.
Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
vornehmlich zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet
worden sein, greifen daher folgende Grundsätze:
Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere
Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind.

Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei
der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach
den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden
müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger
ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den
wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben.

Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach
den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch
kein Los erhalten hat, den Zuschlag.
Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so
ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses
Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte
Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt.

Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung
zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt
sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von
Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los
erhalten haben.
Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene
Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten
Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten
hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne
Lose nach.

Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3
6

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3
6

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4
4
6

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

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Energieeffizienz-Richtlinie

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4
4
6

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

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Energieeffizienz-Richtlinie

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4
4
6

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

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Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4
4
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Herkunft der Unternehmen

0
0

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Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3
6

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
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Allgemeine Angaben

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Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3
6

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

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Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2
6

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
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Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2
6

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

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Ergebnis

Allgemeine Angaben

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Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

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3
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Überprüfung der Angebote

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Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3
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Größe der Unternehmen

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0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

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Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2
6

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2
6

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2
6

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2
6

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Zeppelin Baumaschinen GmbH, 51147 Köln
Fachlos 8 - Mengenlos 2 - 2815-12-309-6540 MOTOR, DIESEL- - 16
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Zeppelin Baumaschinen GmbH
DE145374108
Mittleres Unternehmen
Graf-Zeppelin-Straße 25
51147
Köln
Deutschland
DEA23
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Ja
191.833,80
EUR
100,00

Unterauftragnehmer

Adresse

Zeppelin Werk Frankenthal
DE-145374108
Mittleres Unternehmen
Zeppelinstraße 1
67227
Frankenthal
Deutschland
DEB31
Nein
Deutschland
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

07.07.2026

Angaben zum Angebot

1-5

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2
Hydraulik-Service Rhein-Ruhr GmbH, 46149 Oberhausen
Fachlos 1 - Mengenlos 2 3040-12-309-5628 ZYLINDERBAUGRUPPE - 2
Fachlos 1 - Mengenlos 1 3040-12-309-5628 ZYLINDERBAUGRUPPE - 1
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Hydraulik-Service Rhein-Ruhr GmbH
DE 121001243
Kleines Unternehmen
Zum Eisenhammer 14/16a
46149
Oberhausen
Deutschland
DEA17
info@hsrr.de
020885004-0
020885004-44
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

07.07.2026

Angaben zum Angebot

5-5

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

3
W. Schnitger GmbH, 37154 Northeim
Fachlos 7 - Mengenlos 1 - 3010-12-366-6638 GETRIEBE, PLANETEN- - 13
Fachlos 2 - Mengenlos 1 2520-12-315-6227 GETRIEBE, MECHANISC - 3
Fachlos 7 - Mengenlos 2 - 3010-12-366-6638 GETRIEBE, PLANETEN- - 14
Fachlos 8 - Mengenlos 1 - 2815-12-309-6540 MOTOR, DIESEL- - 15
Fachlos 3 - Mengenlos 1 - 2520-12-315-4954 GETRIEBE, MECHANISC - 5
Fachlos 5 - Mengenlos 1 - 2815-12-309-4460 MOTOR, DIESEL- - 9
Fachlos 5 - Mengenlos 2 - 2815-12-309-4460 MOTOR, DIESEL- - 10
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

W. Schnitger GmbH
DE 116203220
Kleines Unternehmen
Mittelweg 22
37154
Northeim
Deutschland
DE918
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Ja
1.642.200,00
EUR
100,00

Unterauftragnehmer

Adresse

Kolben Seeger GmbH
DE114349639
Kleines Unternehmen
Industriestr. 17
61449
Steinbach
Deutschland
DE718
Nein
Deutschland

Adresse

Fikentscher GmbH
DE 811 386 078
Kleines Unternehmen
Bettenhäuser Str. 39
34266
Niestetal
Deutschland
DE734
Nein
Deutschland
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

07.07.2026

Angaben zum Angebot

4-5

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

4
SCHÜLER Wehrtechnik GmbH, 65553 Limburg a. d. Lahn
Fachlos 4 - Mengenlos 2 - 2520-12-315-4955 GETRIEBE, VERTEILER - 8
Fachlos 6 - Mengenlos 2 - 3040-12-366-6641 ZYLINDERBAUGRUPPE, - 12
Fachlos 2 - Mengenlos 2 - 2520-12-315-6227 GETRIEBE, MECHANISC - 4
Fachlos 3 - Mengenlos 2 - 2520-12-315-4954 GETRIEBE, MECHANISC - 6
Fachlos 6 - Mengenlos 1 - 3040-12-366-6641 ZYLINDERBAUGRUPPE, - 11
Fachlos 4 - Mengenlos 1 - 2520-12-315-4955 GETRIEBE, VERTEILER - 7
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

SCHÜLER Wehrtechnik GmbH
Limburg/Lahn 80
Kleines Unternehmen
Auf der Heide 7
65553
Limburg a. d. Lahn
Deutschland
DE723
wehrtechnik@schueler-gruppe.de
+49 64319483-0
+49 64319483-30
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Ja
565.700,00
EUR
90,00

Unterauftragnehmer

Adresse

AAG Distribution GmbH & Co. KG
DE245790345
Kleines Unternehmen
Bottroper Straße 30
45141
Essen
Deutschland
DEA13
Nein
Deutschland
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

07.07.2026

Angaben zum Angebot

3-5

Angaben zur Rahmenvereinbarung