1. Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/ Geräte
oder
Eigenerklärung, über eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/ Geräte durch eine erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung, behördliche Stelle oder den Hersteller.
Das entsprechende Zertifikat (z.B. IRV BAAINBw, Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch Logistische Steuerstelle, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen.
2. Eigenerklärung über eine mindestens vierjährige qualifizierte Berufserfahrung in der Werksinstandsetzung von Systemen/ Geräten des für die Instandsetzungsdurchführung vorgesehenen Personals.
3. Eigenerklärung, dass eine aktuelle gerätebezogene Instandsetzungsdokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Hauptinstandsetzung (IHS 4) zur Herstellung der Zustandskodes E0 und V0 (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) vorliegt. Diese Erklärung schließt die Dokumentation für die selbst instand zu setzenden Baugruppen mit ein.
4. Eigenerklärung, dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungsstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand in Besitz sind und ausschließlich kalibrierte Mess-und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette).
5. Eigenerklärung über den Nachweis einer von einer akkreditierten Stelle durchgeführten gültigen Schweißzertifizierung nach DIN 2303, die wenn erforderlich (Panzerungsfunktion) neben dem Q2- auch den Q3-Anteil in der Zertifizierung beinhaltet.
6. Eigenerklärung zum Vorliegen sonstiger gerätebezogener festgelegter Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie)
7. Eigenerklärung, über den Besitz eines rechtskonformen Zugangs auf aktuelle benötigte technische Dokumentationen.
8. Eigenerklärung, dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden.
9. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft oder Stelle).
10. Eigenerklärung, dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, AQAP 2110:2016 eingehalten und angewendet werden.