Der Auftrag umfasst die Werksinstandsetzung von Radköpfen des Systems GTK Boxer.
Die Bieter müssen im Rahmen der Angebotsabgabe berücksichtigen, dass die Angaben zu den jeweiligenFachlosen lediglich aus den Vergangenheitswerten abgeleitete Schätzbedarfe sind sowie einen gegebenenfalls auftretenden Mehrbedarf (Sicherheitszuschlag) enthalten. Die tatsächlichen währendder Vertragslaufzeit erfolgenden Beauftragungen können hinsichtlich der in einem Fachlos enthaltenenBedarfsmengen der jeweiligen Versorgungsnummern abweichen. Die Obergrenze für den jeweiligen Auftrag bildet in jedem Fall die in dem betreffenden Fachlos zusammengefasste Gesamtmenge (Schätzbedarf + Sicherheitszuschlag). Eine Verpflichtung des AG, Einzelaufträge zu erteilen, wird durch diesen Vertrag nicht begründet.Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2028.Wenn der bestehende Vertrag zwischen der HIL GmbH und der Bundeswehr, egal aus welchem Rechtsgrundendet, kann die Rahmenvereinbarung durch ein Sonderkündigungsrecht beendet werden.Des Weiteren behält sich der Auftraggeber eine optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2029 vor.
System, Versorgungs Nr., Versorgungsartikelbezeichnung, Schätzbedarf, Sicherheitszuschlag:
GTK Boxer, 2530-12-387-6712, RADKOPF RP5000 *, 772, 77
GTK Boxer, 2530-12-410-7976 NABE, RAD, FAHRZEUG, 600, 60
Technische Änderung (Hochrüstung) von VN 2530-12-387-6712 auf die VN 2530-12-410-7976Die VN 2530-12-387-6712 wird nicht mehr instandgesetzt, nur noch auf die neue VN hochgerüstet, inklusiv der notwendigen Instandsetzungsleistungen.
Schätzbedarf: 1372Ausschreibungsmenge gesamt (inkl. Sicherheitszuschlag): 1509
Option Laufzeitverlängerung. Frist Optionsauslösung 31.10.2028. Laufzeitende Optionsauslösung 31.12.2029
Werk des Auftragnehmers
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Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. DieTeilnahmeunterlagen können dort nach einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladenwerden.Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf demvorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden.Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang derAngebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Gesamtmenge 849 Stk.
Gesamtmenge 660 Stk.