SONSTIGE EIGUNGSBEDINGUNGEN
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
2. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
3. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten verhängt worden sind, die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen.
4. Eigenerklärung, dass das für die Abwicklung der Verträge und die Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal die deutsche Sprache (Level C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, GER) in Wort und Schrift beherrscht.
5. Zustimmung zum Inhalt des "Supplier Code of Conduct"
6. Eigenerklärung, dass Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022 umsetzen ("Russland-Sanktionen"). Dies ist durch Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärung EU Sanktionen, TNA-Anhang 6 darzulegen.