Kaufbedarf EU 2540-12-398-5108 SITZ(1), FAHRZEUG für den SPz Puma
VO: VSVgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.07.2025
18.07.2025 12:00 Uhr
25.07.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
992-80013-14
Josef-Wirmer-Straße 2-8
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vergabe@hilgmbh.de
+49 228-4463-0

Angaben zum Auftraggeber

Auftraggeber (keine Behörde) aus dem Bereich Verteidigung und Sicherheit
Verteidigung
---
---

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

35400000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Es wird ein einmaliger Kauf von 182 Stk. der Baugruppe 2540-12-398-5108 SITZ(1), FAHRZEUG für den SPz Puma ausgeschrieben.
Es handelt sich um 2 einzelne Lose. Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose. Der Auftraggeber behält sich vor Aufträge über ein oder mehrere Lose zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor den Zuschlag auf Erstangebote (Indikative Angebote) zu erteilen. Gesamtmenge bzw. - umfang Versorgungsnummer, Versorgungsartikelbezeichnung, Vorhaben, Ausschreibungsmenge gesamt: siehe Teilnahmeunterlagen -> Sonstiges -> "Beschreibung_Lose"

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge bzw. - umfang Versorgungsnummer, Versorgungsartikelbezeichnung, Vorhaben, Ausschreibungsmenge gesamt: siehe Teilnahmeunterlagen -> Sonstiges -> "Beschreibung_Lose"

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kaufungen
Deutschland
DEA22

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Vergabe von Unteraufträgen

Bedingungen für die Vergabe von Unteraufträgen

Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben

Informationen die im Angebot anzugeben sind

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Beschleunigtes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.hilgmbh.de/VMPSatellite/notice/CXT6YYDYTCXWJPUY

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. DieTeilnahmeunterlagen können dort nach einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen werden.Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden.Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.

Elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten: https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter

Elektronischer Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen: https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

---

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

ET - Anlage 4 DIN ISO Zertifizierung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

ET - Anlage 4 Einhaltung und Anwendung der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 und AQAP 2131 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

ET - Anlage 4 Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

ET - Anlage 4 Versicherungsschutz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

ET - Anlage 4 Vertragserfüllungsbürgschaft/Bonität (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Allgemeine Eignungsbedingungen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Besondere Bedingungen an die Auftragsausführung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Qualitätskriterien

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

siehe Kaufvertrag §4 und §5

Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Originalteile des Herstellers - Erklärung, dass nur die, im vorgegebenen Mengengerüst (Anlage 1), genannten Teilekennzeichen in Verbindung mit dem daneben aufgeführten Herstellerkode als Originalteile (keine sogenannten gleichwertigen Artikel) geliefert werden.
2. Erklärung, dass das Angebot sämtliche Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erfüllt.
Einzureichende Unterlagen:
- ET - Anlage 5 Lieferung von Originalteilen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- ET - Anlage 5 REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- ET - Anlage 4 Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Auflagen zur persönlichen Lage
- ET - Anlage 4 Einhaltung des Mindestlohns ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Auflagen zur persönlichen Lage
- ET - Anlage 6 Einhaltung der Sanktionsverordnung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
FL 1 ML 1 - 2540-12-398-5108
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

35400000-8
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge bzw. - umfang Versorgungsnummer, Versorgungsartikelbezeichnung, Vorhaben, Ausschreibungsmenge gesamt: siehe Teilnahmeunterlagen -> Sonstiges -> "Beschreibung_Lose"

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
FL 1 ML 2 - 2540-12-398-5108
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

35400000-8
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmenge bzw. - umfang Versorgungsnummer, Versorgungsartikelbezeichnung, Vorhaben, Ausschreibungsmenge gesamt: siehe Teilnahmeunterlagen -> Sonstiges -> "Beschreibung_Lose"

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge