Bezug von Access Points und Subscription
Im IT-System WLAN werden aktuell Extreme WLAN Access Points mit unterschiedlichen Modellen in Abhängigkeit der Standortgröße eingesetzt. Im Zuge der Hardware-Regeneration sowie des Neuaufbaus von WLAN Systemen in den Standorten der HIL GmbH sollen Access-Points von Extreme TypAP4000-WW als einheitliches System eingesetzt werden.
Keine weiteren Informationen notwendig
Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 56 VgV.
NUR VOM BEWERBER UND DEN MITGLIEDERN DER BIETERGEMEINSCHAFT IN ANLAGE 3 ANZUKREUZEN UND NACHZUWEISEN
?? das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EURO sowie für sonstige Schäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EURO jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr.
Hinweis: Sollte die Dauer des Versicherungsvertrages die Vertragsdauer (einschließlich etwaiger Verlängerungen) der ausgeschriebenen Leistung nicht abdecken, erklärt der Bewerber mit seiner Signatur, dass er die Versicherung entsprechend der Laufzeit des Vertrags verlängern wird. Soweit die aktuelle Deckungssumme zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags niedriger ist als die in diesem Dokument jeweils vorgegebene Summe, erklärt der Bewerber mit dem Ankreuzen des unterstehenden Feldes sowie seiner Signatur, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme spätestens eine Woche nach Zuschlagserteilung erfolgt und diese gegenüber dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter Dokumentation unaufgefordert nachgewiesen wird.
Das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ist durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsbestätigung mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages nachzuweisen. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist der Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) vorzulegen oder eine sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU / Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung darstellt.
Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrages sein.
Zertifizierter Servicepartner: Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, wonach sie als Bieter autorisierter Servicepartner sind und eine Extrem Partner Zertifizierung des Herstellers bezüglich des angebotenen Produktes besitzen.
Einzureichende Unterlagen
Anlage 3 nebst Anhänge- Anhang 1 Erklärung Unterauftragnehmer (wenn notwendig)- Anhang 2 Erklärung Eignungsleihe (wenn notwendig)- Anhang 3 Bietergemeinschaft (wenn notwendig)- Anhang 4 Code of Conduct (zur Kenntnisnahme)- Anhang 5 Eigenerklärung EU-Sanktionen (Ist einzureichen)
- Kopie des Eintrages ins Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrages) (Ist einzureichen)
- Haftpflichtversicherungsbestätigung (nicht älter als 1 Jahr bei Abgabe des Teilnahmeantrages) (Ist einzureichen)
- Extrem Partner Zertifizierung (Ist einzureichen)
- Ausgefüllt Anlage 4 (Ist einzureichen)
- Ihr Angebot (Ist einzureichen)