1. Eigenerklärung der Herstellereigenschaft für die ausgeschriebenen Systeme
oder
Vorlage des Nachweises in Kopie über eine erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung durch Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder den Hersteller für die ausgeschriebenen Systeme in der Instandhaltungsstufe 4.
oder
Nachweis darüber, dass wir für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern insgesamt mindestens fünf vergleichbare Instandsetzungen in der Instandhaltungsstufe 4 in den letzten fünf Jahren durchgeführt habe. (Referenzen sind in Anlage 2 anzugeben)
2.Eigenerklärung, dass der Austausch von zulassungspflichtigen Teilen (unten aufgeführt) ausschließlich vom Hersteller Fa. BINZ durchgeführt wird.
Hinweis: Die Firma Binz ist als Unterauftragnehmer zu benennen, und die Anlage 1d- UAN ist einzureichen.
Versorgungsnummer: 2540-12-378-9782 / TKZ: 202.537.002 / BINZ-Art.-Nr. 290 06973 / Bezeichnung: KUPPLUNG, ZUGVORRICH-TUNG, RINGFOERMIG / Zulassungsmerkmal: Seriennummer
Versorgungsnummer: 2540-12-378-9559 / TKZ: 11003389 / BINZ-Art.-Nr. 2290 06958 / Bezeichnung: ABSCHLEPPVORRICHTUNG, FAHRZEUG / Zulassungsmerkmal: KBA Nummer
Versorgungsnummer: 2510-12-384-8223 / TKZ: 11003295 / BINZ-Art.-Nr. 290 07420 / Bezeichnung: RAHMENTEIL, FAHRZEUG / Zulassungsmerkmal: Fahrgestell-Nummer
3. Eigenerklärung über eine mindestens vierjährige qualifizierte Berufserfahrung in der Werksinstandsetzung von Systemen/Geräten des für die Instandsetzungsdurchführung vorgesehenen Personals.
4. Eigenerklärung, dass eine aktuelle gerätebezogene Instandsetzungsdokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Hauptinstandsetzung (IHS 4) zur Herstellung der Zustandskodes E0 und V0 (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) vorliegt.
5. Eigenerklärung, dass wir alle zur Instandhaltung in der Instandhaltungsstufe 4 benötigten systembezogenen Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im im gebrauchsfähien Zustand im Besitz haben und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel einsetzen werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette).
6. Eigenerklärung zum Besitz eines Nachweises einer von einer akkreditierten Stelle durchgeführten gültigen Schweißzertifizierung nach DIN 2303, die wenn erforderlich (Panzerungsfunktion) neben dem Q2- auch den Q3-Anteil in der Zertifizierung beinhaltet.
7. Eigenerklärung zum Vorliegen sonstiger gerätebezogener Nachweise, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie).
8.Eigenerklärung, dass die Aktualität der Instandsetzungsdokumentation bei möglichen Änderungen und Anpassungen des Konstruktionsstandes (nachweisbar) sichergestellt ist.
9. Eigenerklärung, dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden.
10. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form.
11. Eigenerklärung, dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, AQAP 2110:2016 eingehalten und angewendet werden.